Europäischer Geschmacksmusterschutz für „nichteingetragene Gemeinschaftsgeschmacksmuster“ in der EU
 
Schmuck, Glaswaren, Porzellan, Möbel, Haushaltsgeräte, Spielzeug etc. werden in ständig neuen Designs auf den Markt gebracht. Weitgehender Schutz vor Nachahmungen und Piraterie im gesamten Gebiet der europäischen Gemeinschaft entsteht durch Eintragung eines Gemeinschaftsgeschmacksmusters beim Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt in Alicante (Internet: www.oami.eu.int). Die Schutzdauer beträgt bis zu 25 Jahre. Die Eintragung muss bis dahin alle 5 Jahre verlängert werden. Die erste Geschmacksmustereintragung beim Harmonisierungsamt in Alicante kostet € 230,00. Das einzutragende Geschmacksmuster muss neu sein und Eigenart besitzen. Es bietet Schutz gegen vorsätzliche Nachahmung sowie gegen selbstständige Entwicklung ähnlicher Geschmacksmuster.
 
Ohne Eintragung beim Harmonisierungsamt in Alicante entsteht ein gebührenfreier sofortiger Geschmacksmusterschutz gegenüber vorsätzlicher Nachahmung durch ein „nichteingetragenes Geschmacksmuster“. Sein Schutz entsteht mit Veröffentlichung gegenüber den Fachkreisen für die Dauer von 3 Jahren ab Erstveröffentlichung, z. B. durch Ausstellung des Produktes auf einer Messe. Soweit wirksam gegenüber den Fachkreisen erstveröffentlicht wird, entsteht der nichteingetragene Geschmacksmusterschutz nach der EU-Verordnung in allen EU-Mitgliedsstaaten. In Zweifelsfragen lassen Sie sich durch einen fachlich versierten Anwalt beraten.
 
Für die Fachveröffentlichung bestand bis zum 07.07.2010 die Möglichkeit diese Internetplattform zur Vereinfachung der Veröffentlichung zu nutzen. Seit dem 07.07.2010 ist eine Registrierung nicht mehr möglich.

Es besteht nur noch die Möglichkeit, die bereits vor dem 07.07.2010 eingetragene und somit geschützten Geschmacksmuster zu betrachten.
 
Wir sind lediglich Betreiber dieser Plattform und haften daher nicht für die registrierten Bild- und Wortinhalte, auf die wir keinerlei Einfluss haben. Insbesondere haften wir nicht für die Erreichung des angestrebten Gemeinschaftsgeschmacksmusterschutzes allein durch die Eintragung. Ihre Registrierung wird bis zur Freischaltung nach Zahlungseingang selbstverständlich von uns vertraulich behandelt. Nach der Veröffentlichung stellen wir mit Ihrer einzuholenden Zustimmung Kontakt zu Lizenzinteressenten her.

RA Wolfgang Linnekogel
Geschäftsführer